AGB / Nutzungsbedingungen für die Nutzung unseres Konferenzraums

Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Konferenzraum im Boutique-Hotel Orangerie.

Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten für die Anmietung und Nutzung unseres Konferenzraums für Meetings, Besprechungen, Schulungen, Workshops, Präsentationen oder vergleichbare Veranstaltungen.

Mit Absenden einer Buchungsanfrage und spätestens mit verbindlicher Buchungsbestätigung durch das Hotel erkennt der Kunde diese Nutzungsbedingungen an.

1. Vertragsgegenstand

Das Hotel Orangerie stellt dem Kunden den vereinbarten Konferenzraum für den gebuchten Zeitraum zur Verfügung.

Die Nutzung erfolgt ausschließlich zu dem vereinbarten Zweck. Eine Weitergabe, Untervermietung oder Nutzung durch Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung des Hotels gestattet.

2. Buchung und Vertragsschluss

Eine Anfrage über das Formular stellt noch keine verbindliche Reservierung dar.

Eine verbindliche Buchung kommt erst zustande, wenn das Hotel Orangerie die Anfrage schriftlich bestätigt, zum Beispiel per E-Mail.

Änderungen des Datums, der Uhrzeit, der Personenzahl oder des Nutzungsumfangs sind nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Hotel möglich.


3. Nutzungszeit

Der Konferenzraum steht dem Kunden ausschließlich während der vereinbarten Nutzungszeit zur Verfügung.

Vorbereitungs-, Aufbau-, Abbau- und Räumzeiten sind Teil der vereinbarten Nutzungszeit, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Eine Verlängerung der Nutzung ist nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels möglich und kann zusätzlich berechnet werden.


4. Preise und Zahlung

Es gelten die im Angebot oder in der Buchungsbestätigung genannten Preise.

Zusätzliche Leistungen, insbesondere Getränke, Catering, Sondertechnik, zusätzliche Reinigung oder Verlängerungen, können gesondert berechnet werden.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.


5. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, den Konferenzraum, das Mobiliar, die technische Ausstattung sowie alle sonstigen Einrichtungen des Hotels pfleglich zu behandeln.

Der Kunde ist verantwortlich für alle Personen, die im Zusammenhang mit seiner Veranstaltung den Konferenzraum nutzen oder betreten.

Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass Fluchtwege, Notausgänge und Brandschutzeinrichtungen freigehalten werden und Anweisungen des Hotelpersonals beachtet werden.


6. Eingebrachte Gegenstände

Der Kunde ist für alle von ihm, seinen Teilnehmenden, Gästen, Mitarbeitenden oder Dienstleistern eingebrachten Gegenstände selbst verantwortlich.

Hierzu gehören insbesondere Laptops, Tablets, Mobiltelefone, Taschen, Wertsachen, vertrauliche Unterlagen, Datenträger, Präsentationsmaterialien und sonstige persönliche oder geschäftliche Gegenstände.

Eingebrachte Gegenstände dürfen beim Verlassen des Raums, insbesondere während Pausen oder zum Mittagessen, nicht unbeaufsichtigt in einem unverschlossenen Raum zurückgelassen werden.

Eine Verwahrung oder Bewachung durch das Hotel erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich mit dem Hotel vereinbart wurde.

Das bloße Zurücklassen von Gegenständen im Konferenzraum begründet keine Verwahrungspflicht des Hotels.


7. Abschließen des Konferenzraums

Wenn der Konferenzraum während einer Pause oder bei vorübergehendem Verlassen abgeschlossen werden soll, ist dies rechtzeitig mit dem Hotel abzustimmen.

Sofern dem Kunden ein Schlüssel, eine Karte oder ein sonstiges Zutrittsmittel übergeben wird, ist dieses sorgfältig aufzubewahren und nach Ende der Nutzung vollständig zurückzugeben.

Bei Verlust von Schlüsseln, Karten oder Zutrittsmitteln trägt der Kunde die dadurch entstehenden Kosten, soweit der Verlust von ihm oder seinen Teilnehmenden zu vertreten ist.

8. Haftung des Hotels

Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

Bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet das Hotel ebenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Hotel nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung des Hotels für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Für Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Abhandenkommen von eingebrachten Gegenständen haftet das Hotel nur, soweit dem Hotel eine Pflichtverletzung nach den gesetzlichen Vorschriften zur Last fällt oder die Gegenstände ausdrücklich zur Verwahrung übernommen wurden.

Eine Bewachung oder Versicherung der eingebrachten Gegenstände durch das Hotel ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.


9. Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für Schäden am Konferenzraum, am Mobiliar, an technischer Ausstattung oder an sonstigem Eigentum des Hotels, die durch ihn, seine Teilnehmenden, Gäste, Mitarbeitenden, Dienstleister oder sonstige Personen aus seinem Verantwortungsbereich verursacht werden.

Schäden sind dem Hotel unverzüglich mitzuteilen.

Das Hotel ist berechtigt, entstandene Schäden, besondere Reinigungsaufwände oder Ersatzbeschaffungen dem Kunden in Rechnung zu stellen, soweit diese vom Kunden oder seinem Verantwortungsbereich verursacht wurden.


10. Technik und Internet

Die Nutzung technischer Ausstattung erfolgt nach Vereinbarung und Verfügbarkeit.

Der Kunde ist verpflichtet, bereitgestellte Technik sachgemäß zu nutzen.

Für eine jederzeit störungsfreie Internetverbindung übernimmt das Hotel keine Gewähr, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass über die bereitgestellte Internetverbindung keine rechtswidrigen Inhalte abgerufen, verbreitet oder genutzt werden.


11. Speisen und Getränke

Speisen und Getränke werden grundsätzlich über das Hotel Orangerie bereitgestellt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels gestattet.

Besondere Wünsche, Allergien oder Unverträglichkeiten sind dem Hotel rechtzeitig vor der Veranstaltung mitzuteilen.


12. Stornierung

Stornierungen müssen schriftlich, zum Beispiel per E-Mail, erfolgen.

Sofern im Angebot oder in der Buchungsbestätigung keine abweichenden Bedingungen genannt sind, gilt folgende Regelung:

Bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin kann die Buchung kostenfrei storniert werden.

Bei einer Stornierung weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Termin können bereits entstandene Kosten sowie bestellte oder vorbereitete Leistungen berechnet werden. Dies betrifft insbesondere Catering, Getränke, Sondertechnik, Personal, externe Dienstleister oder besondere Vorbereitungen.

Bei Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung kann die vereinbarte Raummiete vollständig berechnet werden.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.


13. Rücktritt durch das Hotel

Das Hotel ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen unmöglich oder unzumutbar ist, die das Hotel nicht zu vertreten hat.

Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt, technischen Störungen, behördlichen Anordnungen, Sicherheitsbedenken oder wenn die Veranstaltung den reibungslosen Hotelbetrieb, andere Gäste oder den Ruf des Hotels gefährden könnte.


14. Datenschutz

Die vom Kunden angegebenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung der Anfrage, zur Durchführung der Buchung und zur Abrechnung verwendet.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, vertrauliche Unterlagen, personenbezogene Daten, Datenträger und elektronische Geräte während der Nutzung des Konferenzraums angemessen zu sichern.

15. Hausrecht

Das Hotel Orangerie übt das Hausrecht aus.

Das Hotel ist berechtigt, Personen vom Aufenthalt auszuschließen oder Veranstaltungen abzubrechen, wenn gegen diese Nutzungsbedingungen, gesetzliche Vorschriften, Sicherheitsbestimmungen oder Anweisungen des Hotelpersonals verstoßen wird.


16. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Hotel und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Nutzungsbedingungen.


Stand: Juni 2026


Hotel Orangerie GmbH & Co. KG